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Wir sind eine auf den Mittelstand ausgerichtete Kanzlei mit Standorten in Fulda und Weimar. Wir bieten Ihnen ein breites Dienstleistungsspektrum, das von der klassischen Steuerberatung über die Unternehmensnachfolge bis hin zur individuellen und auf Sie ausgerichteten Steuerplanung reicht.
Dank unserer langjährigen Erfahrung und der dauerhaften Schulung unserer Mitarbeiter können wir Sie rechtzeitig, umfassend und kompetent betreuen. Überzeugen Sie sich in einem persönlichen Gespräch!
Unser Leistungsspektrum:Steuerberatung
Gründungsberatung
Buchhaltung
Lohnbuchhaltung
Prüfung und Berichterstattung
Rechnungslegung
Transaktion und Finanzierung
Sanierung und Krisenmanagement
Betriebswirtschaftliche Beratung
Unternehmenskäufe und -verkäufe
Due Diligence
Die nächsten Events:
Comments Box SVG icons Used for the like, share, comment, and reaction icons
Comments Box SVG icons Used for the like, share, comment, and reaction icons
Aktuelle Facebook-Postings:
Comments Box SVG icons Used for the like, share, comment, and reaction icons Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Dezember 2017 dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob von einem Laborarzt an ein Laborunternehmen ausgeführte medizinische Analysen von der Umsatzsteuer befreit sind (BFH, Beschluss vom 11.10.2017, XI R 23/15). Im Streitfall dienten die Analysen der vorbeugenden Beobachtung und Untersuchung von Patienten. ... Mehr Ansehen Weniger anzeigen
Medizinische Analysen
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Steuernews vom Steuerberater (Weimar/Fulda) Aktuelles EuGH-Urteil - alt & partner
Wer Mitarbeiter motiviert, gewinnt! Starke Unternehmen wissen: Der Erfolg steht und fällt mit der Motivation der Mitarbeiter. Kann man das Team für die eigenen Ideen und Unternehmensziele begeistern, setzen diese sich umso mehr für deren Umsetzung ein. Um das zu erreichen, braucht es neben einer wertschätzenden Kommunikation und Vertrauen vor allem eines: Führungskräfte, die als echte Vorbilder agieren. ... Mehr Ansehen Weniger anzeigen
Was zählt zu den Unterkunftskosten? Aufwendungen für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort können als Unterkunftskosten geltend gemacht werden. Kosten für Einrichtungsgegenstände und Hausrat zählen nicht zu den Unterkunftskosten. Was bedeutet das im Detail? Ihr Update jetzt in Steuernews-TV: Steuernews-TV verpasst? Unser gesamtes Videoangebot finden Sie auf unserer Website www.alt-partner.de ... Mehr Ansehen Weniger anzeigen